Vereine und Veranstaltungen

Ihr Verein plant eine Veranstaltung? Informieren Sie sich rechtzeitig über die gesetzlichen Bestimmungen für Gastronomie, Entlohnung von Mitarbeitenden, Steuern, Sozialversicherung und andere wichtige Themen!
Bei der Abhaltung von Veranstaltungen gelten auch für Vereine gesetzliche Bestimmungen. Folgende Bereiche sind betroffen:
  • Gewerberecht
  • Sozialversicherung
  • Steuerrecht


Als gemeinnütziger, wohltätiger oder kirchlicher Verein haben Sie aus gewerberechtlicher Sicht das Recht, im Rahmen von Veranstaltungen an bis zu drei Tagen im Jahr gastronomisch tätig zu werden, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Die Erträge aus der Gastronomie müssen dabei ausnahmslos für den Vereinszweck laut Statuten verwendet werden. Bei der Bewerbung der Veranstaltung (z. B. Plakate, Flyer) muss auf die Verwendung in diesem Sinne hingewiesen werden.

TIPP: Beispielsatz: „Die Veranstaltungseinnahmen werden ausschließlich für den statutengemäßen Vereinszweck verwendet.“

Bei einer über diese drei Tage hinausgehenden gastronomischen Betätigung wird eine Gastronomielizenz sowie eine entsprechende Betriebsanlage benötigt.

TIPP: Wenn Sie keine eigene Gastronomielizenz lösen wollen oder können, haben Sie die Möglichkeit, eine:n konzessionierten Gastwirt:in mit bestehender Betriebsanlage bei Ihren Veranstaltungen für das leibliche Wohl sorgen zu lassen.

TIPP: Sie können sich auch mit Fragen zur Lösung einer Gastronomielizenz an uns wenden!

Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Sozialversicherung.  Mitarbeitende sind bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Ausnahmen:
  • wenn sie Mitglieder des Vereins oder deren Ehepartnerinnen oder Ehepartner, Eltern oder Kinder sind und
  • wenn sie ohne Entgelt arbeiten.


Andere ehrenamtlich Mitarbeitende müssen für die Beitragsfreiheit ein nachvollziehbares Naheverhältnis zum Verein belegen und dürfen in keiner Weise persönlich oder wirtschaftlich vom Verein abhängig sein. Alle anderen Helfenden müssen regulär bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Abgeltungen von tatsächlichen Reisekosten oder anderen Aufwendungen zählen nicht als Entlohnung und dürfen ausbezahlt werden.

Vereine unterliegen mit ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten grundsätzlich den gleichen Steuern und Abgaben wie juristische Personen. Zu beachten sind dabei:
  • die Meldeverpflichtung
  • der Körperschaftssteuerfreibetrag
  • die Steuerbefreiung von Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen
  • die Umsatzgrenze


TIPP: Details finden Sie im Merkblatt Veranstaltungen des BM für Finanzen.

Weitere Punkte, die zu beachten sind:
  • Hygienevorschriften
  • Veranstaltungsgesetz


TIPP: Details zu den Hygienevorschriften finden Sie ebenfalls im Merkblatt, Download rechts oben. Das Veranstaltungsgesetz und Informationen zur Anmeldung von Veranstaltungen finden Sie unter Veranstaltung anmelden

ACHTUNG: Alle Angaben sind ohne Gewähr! Bitte nehmen Sie auch Kontakt mit der jeweils zuständigen Behörde auf.
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