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Vereinsgründung

Sie wollen einen Verein gründen? Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Infos dazu.
Für die Errichtung eines Vereins werden mindestens zwei Personen benötigt. Sie sind die Gründenden des Vereins.

Ihre Aufgaben:

  • Erstellung der Statuten
  • Einsetzen des Leitungsorganes (= Vorstand, mindestens 2 Personen, keine Höchstzahl, diese können mit den Gründenden identisch sein, Einsetzung im Rahmen einer Sitzung mit schriftlichem Protokoll)
  • Anzeige der Vereinserrichtung innerhalb von 4 Wochen nach dem Einsetzen des Leitungsorganes bei der zuständigen Behörde. Das ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.
    Ausnahmen: die Städte Schwechat, St. Pölten und Wr. Neustadt (Stadtpolizeidirektion) bzw. Krems und Waidhofen/Ybbs (Magistrat der Stadt)


Diese Anzeige beinhaltet:



Kosten: € 34,10 - wenn die Statuten nicht mehr als 8 Seiten umfassen, ansonsten € 38. (Preisangabe gültig für Niederösterreich)

TIPP: Geben Sie in der Anzeige der Vereinserrichtung neben Name und Zustellanschrift (kein Postfach) auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse an, damit die Behörde – wenn nötig – rasch und einfach mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann. Bei einer Errichtungsanzeige von mehreren Personen sollte eine Person als zustellungsbevollmächtigt definiert werden.

Gründungsmitglieder und Vereinsmitglieder können natürliche Personen (auch Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten inner- und außerhalb der EU), juristische Personen (z.B. andere Vereine) und rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. eine OHG) sein.

Der Verein entsteht durch die Zustellung eines Bescheides durch die Behörde. Sie hat dafür 4 Wochen ab der Anzeige der Vereinserrichtung Zeit. Wird innerhalb dieses Zeitraumes kein Bescheid zugestellt, gilt der Verein automatisch als genehmigt und gegründet.

TIPP: Besuchen Sie die Webseite Vereinswesen des zuständigen BM für Inneres. Sie beinhaltet eine ausführliche Aufbereitung aller Informationen zum Thema.
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