Haftpflichtversicherung
Ein Service für Mitglieder
Vertragsgrundlage:
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB 2003).
Versicherungssummen (zwei Varianten):
A) Euro 1.500.000,- Pauschalversicherungssumme
B) Euro 3.500.000,- Pauschalversicherungssumme
Versicherungsnehmer:
Privatpersonen und Vereine
Mitversichert sind bei Vereinen
Versicherungsgegenstand:
Die Befriedigung von berechtigten gesetzlichen bzw. die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die aufgrund der künstlerischen/ kulturellen Tätigkeit resultieren, aus
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko, wie z.B. Faschingsumzüge sowie Krampus- und Perchtenläufe.
Als nicht versichert gilt die Innehabung und Verwendung von Zuschauertribünen und -anlagen.
Es gelten nur in Österreich eingetretene Schadenereignisse versichert!
Zusätzlich mitversichert:
*) Bei Schadensfällen an entliehenen, gemieteten geleasten, gepachteten oder in Verwahrung genommenen beweglichen bzw. unbeweglichen Sachen gilt ein Selbstbehalt von Euro 75,- als vereinbart.
Schadenersatzverpflichtungen, die sich aus der Haltung und Verwendung von Luftfahrzeugen/ -geräten und Kraftfahrzeugen sowie Anhängern, die ein behördliches Kennzeichen tragen müssen oder tatsächlich tragen, ergeben, sind NICHT vom Versicherungsschutz erfasst.
Es gelten nur in Österreich eingetretene Schadenereignisse versichert.
Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer:
Variante A: Euro 105,-
Variante B: Euro 115,-
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB 2003).
Versicherungssummen (zwei Varianten):
A) Euro 1.500.000,- Pauschalversicherungssumme
B) Euro 3.500.000,- Pauschalversicherungssumme
Versicherungsnehmer:
Privatpersonen und Vereine
Mitversichert sind bei Vereinen
- der Verein
- die Funktionäre/Organe
- die Mitglieder
Versicherungsgegenstand:
Die Befriedigung von berechtigten gesetzlichen bzw. die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die aufgrund der künstlerischen/ kulturellen Tätigkeit resultieren, aus
- dem eigentlichen Betrieb (bei Vereinen die statutengemäße Tätigkeit)
- der Durchführung von Veranstaltungen (Veranstalterhaftpflicht)
- der Innehabung und Verwendung von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Geräten (bei Vereinen für die statutengemäßen Zwecke des Vereines).
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko, wie z.B. Faschingsumzüge sowie Krampus- und Perchtenläufe.
Als nicht versichert gilt die Innehabung und Verwendung von Zuschauertribünen und -anlagen.
Es gelten nur in Österreich eingetretene Schadenereignisse versichert!
Zusätzlich mitversichert:
- Bis maximal Euro 10.000,- für Schäden an beweglichen entliehenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder in Verwahrung genommenen Sachen (z. B. Overhead, Videobeamer, Laptops etc.) *)
- Bis maximal Euro 20.000,- für Schäden an unbeweglichen entliehenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder in Verwahrung genommenen Sachen (z. B. Schäden an Räumlichkeiten bei der Benutzung) *)
- Bei Vereinen: bis maximal Euro 5.000,- Entschädigung für Schäden am Vereinseigentum durch Mitglieder des Vereins (z. B. Schäden an Geräten oder Ausstattungen im Besitz des Vereines)
*) Bei Schadensfällen an entliehenen, gemieteten geleasten, gepachteten oder in Verwahrung genommenen beweglichen bzw. unbeweglichen Sachen gilt ein Selbstbehalt von Euro 75,- als vereinbart.
Schadenersatzverpflichtungen, die sich aus der Haltung und Verwendung von Luftfahrzeugen/ -geräten und Kraftfahrzeugen sowie Anhängern, die ein behördliches Kennzeichen tragen müssen oder tatsächlich tragen, ergeben, sind NICHT vom Versicherungsschutz erfasst.
Es gelten nur in Österreich eingetretene Schadenereignisse versichert.
Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer:
Variante A: Euro 105,-
Variante B: Euro 115,-