Rechtsschutzversicherung

Ein Service für Mitglieder
Vertragsgrundlage:
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2001).

Versicherungssumme: Euro 150.000,-

Versicherungsnehmer:
Privatpersonen und Vereine
Neben dem jeweiligen Versicherungsnehmer sind bei Vereinen auch die Funktionäre/Organe sowie die Vereinsmitglieder bei Ausübung ihrer künstlerischen/ kulturellen Tätigkeit in folgenden Bereichen versichert:

1) Strafrechtsschutz: Vertretung in einem Strafverfahren, das entweder vor Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlich strafbarer Handlung eingeleitet wurde
2) Schadenersatzrechtsschutz: Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensansprüchen wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
3) Lenkerrechtsschutz: bei Verwendung eines KFZ in Erfüllung einer statutengemäßen Tätigkeit.

Für den Obmann des Vereines
Beratungsrechtsschutz
Beratung durch einen im Einvernehmen mit der Versicherung bestimmten Anwalt bis zur Höhe von Euro 300,- je Beratungsfall (ausgenommen steuerrechtliche Fragen)

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko, wie z.B. Faschingsumzüge sowie Krampus- und Perchtenläufe.

Jahresbruttoprämie inkl. Versicherungssteuer: Euro 50,-
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