Rechtsschutzversicherung
Ein Service für Mitglieder
Vertragsgrundlage:
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2001).
Versicherungssumme:
€ 150.000,-
Versicherungsnehmer:
Privatpersonen und Vereine.
Bei Vereinen sind neben dem jeweiligen Versicherungsnehmer auch die Funktionäre/ Organe sowie die Vereinsmitglieder bei Ausübung ihrer künstlerischen/ kulturellen Tätigkeit in folgenden Bereichen versichert:
Für den Obmann des Vereines
Jahresbruttoprämie inkl. Versicherungssteuer: € 50,-
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2001).
Versicherungssumme:
€ 150.000,-
Versicherungsnehmer:
Privatpersonen und Vereine.
Bei Vereinen sind neben dem jeweiligen Versicherungsnehmer auch die Funktionäre/ Organe sowie die Vereinsmitglieder bei Ausübung ihrer künstlerischen/ kulturellen Tätigkeit in folgenden Bereichen versichert:
- Strafrechtsschutz: Vertretung in einem Strafverfahren, das entweder vor Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlich strafbarer Handlung eingeleitet wurde
- Schadenersatzrechtsschutz: Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensansprüchen wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
- Lenkerrechtsschutz: bei Verwendung eines KFZ in Erfüllung einer statutengemäßen Tätigkeit.
Für den Obmann des Vereines
- Beratungsrechtsschutz: Beratung durch einen im Einvernehmen mit der Versicherung bestimmten Anwalt bis zur Höhe von € 300,- je Beratungsfall (ausgenommen steuerrechtliche Fragen)
Jahresbruttoprämie inkl. Versicherungssteuer: € 50,-