Anmeldung Versicherung
Ein Service für Mitglieder
Das Versicherungspaket im Überblick
Neues Anmeldetool, gleiche Leistungen
Seit mehr als einem Jahrzehnt bietet die Kulturvernetzung Niederösterreich ein umfassendes, kostengünstiges Versicherungspaket für ihre Mitglieder an. Ob Vereine oder Privatpersonen – mit unserem Paket können Sie Rechtsschutz-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen abschließen, die speziell auf künstlerische und kulturelle Tätigkeiten abgestimmt sind.
Bewährter Versicherungsschutz – unveränderte Prämien
Der Versicherungsumfang und die Prämien bleiben auch für 2026 gleich.
Unsere Versicherungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr:
Ab sofort erfolgt die Anmeldung einfach, schnell und digital.
Über den Anmelde-Link gelangen Sie direkt zu unserem Versicherungsdienstleister AON Austria GmbH, der anschließend alle weiteren Schritte übernimmt.
Wichtig:
Um die Versicherung ordnungsgemäß abschließen zu können, benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer sowie die Anmeldenummer der Kulturvernetzung NÖ für Mitglieder. Sollten Ihnen diese Daten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Viertelbüro.
Versicherungsbeginn
Sobald der Antrag abgesendet ist, beginnt der Versicherungsschutz, frühstens mit dem Beginn Datum 01.01.2026.
Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie per Mail die Rechnung sowie eine Bestätigung des Abschlusses.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) die Erst- bzw. Einmalprämie innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsvertrages einbezahlt sein muss. Andernfalls ist der Versicherer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Erst- bzw. Einmalprämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles und nach Ablauf der 14-tägigen Frist noch nicht bezahlt, ist der Versicherer im Schadensfall von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne sein Verschulden verhindert war.
Am Ende dieser Seite finden Sie unter „Was Sie sonst noch interessieren könnte“ zu jeder der drei Sparten eine auszugsweise Wiedergabe des Versicherungsumfanges. Es handelt sich dabei um drei Rahmenverträge, die die Kulturvernetzung NÖ mit der Niederösterreichischen Versicherung abgeschlossen hat.
Neues Anmeldetool, gleiche Leistungen
Seit mehr als einem Jahrzehnt bietet die Kulturvernetzung Niederösterreich ein umfassendes, kostengünstiges Versicherungspaket für ihre Mitglieder an. Ob Vereine oder Privatpersonen – mit unserem Paket können Sie Rechtsschutz-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen abschließen, die speziell auf künstlerische und kulturelle Tätigkeiten abgestimmt sind.
Bewährter Versicherungsschutz – unveränderte Prämien
Der Versicherungsumfang und die Prämien bleiben auch für 2026 gleich.
Unsere Versicherungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr:
- Beginn: 1. Jänner 2026
- Ende: 31. Dezember 2026
- Wichtig: Die Versicherungen verlängern sich nicht automatisch.
- Gut zu wissen: Der Leistungsumfang bleibt unverändert – und das zu den gleichen Konditionen wie im Vorjahr. Wir werden nicht teurer!
- Natürlich können Sie auch jederzeit später im Jahr eine Versicherung abschließen. Eine aliquote Reduktion der Prämie ist nicht möglich.
Ab sofort erfolgt die Anmeldung einfach, schnell und digital.
Versicherung ANMELDEN !
Über den Anmelde-Link gelangen Sie direkt zu unserem Versicherungsdienstleister AON Austria GmbH, der anschließend alle weiteren Schritte übernimmt.
Wichtig:
Um die Versicherung ordnungsgemäß abschließen zu können, benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer sowie die Anmeldenummer der Kulturvernetzung NÖ für Mitglieder. Sollten Ihnen diese Daten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Viertelbüro.
Versicherungsbeginn
Sobald der Antrag abgesendet ist, beginnt der Versicherungsschutz, frühstens mit dem Beginn Datum 01.01.2026.
Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie per Mail die Rechnung sowie eine Bestätigung des Abschlusses.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) die Erst- bzw. Einmalprämie innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsvertrages einbezahlt sein muss. Andernfalls ist der Versicherer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Erst- bzw. Einmalprämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles und nach Ablauf der 14-tägigen Frist noch nicht bezahlt, ist der Versicherer im Schadensfall von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne sein Verschulden verhindert war.
Am Ende dieser Seite finden Sie unter „Was Sie sonst noch interessieren könnte“ zu jeder der drei Sparten eine auszugsweise Wiedergabe des Versicherungsumfanges. Es handelt sich dabei um drei Rahmenverträge, die die Kulturvernetzung NÖ mit der Niederösterreichischen Versicherung abgeschlossen hat.