Sozialversicherung der selbständigen Künstlerinnen und Künstler

Selbständige Künstlerinnen und Künstler, deren jährliche Einkünfte aus eben dieser Tätigkeit die Grenze von € 5.256,60 (Stand 2018) übersteigen, werden sozialversicherungsrechtlich als "Neue Selbständige" eingestuft und unterliegen einer Pflichtversicherung. Diese ist unabhängig von einer bereits bestehenden Sozialversicherung oder einer unselbständigen Erwerbstätigkeit.

Wir haben die wichtigsten Informationen rund um dieses Thema zusammengetragen und stellen sie hier in Form einer Linksammlung zur Verfügung:

Allgemeine Informationen (WKO)

Kulturspezifische Informationen (IG BILDENDEKUNST)

Nützliche Formulare (Künstler-Sozialversicherungsfonds)
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